Der Haushaltsausschuss des Kiewer Stadtrats hat dafür gestimmt, sechs Garagenbaugenossenschaften von der Liste der Organisationen zu streichen, die für Grundstücke Miete zahlen müssen
in Höhe von 3 % statt 0,1 %.
„Wenn der Kiewer Stadtrat Haushaltsänderungen beschließt und die Miete für kommunales Land von 3 % auf 0,1 % des normativen Geldwertes für alle anderen Garagenbaugenossenschaften senkt, dann werden diese sechs auch in der Lage sein, nicht 3 % zu zahlen , aber 0,1 %“, sagte Tetyana Melikhova, Mitglied des Kiewer Stadtrats.
Der Abgeordnete stellte klar, welche Garagenbaugenossenschaften weniger Miete zahlen können:
– Garagenbaugenossenschaft „Bratislavskyi“ (Bratislavska Str., 52);
– Garagengenossenschaft „Vygurivshchyna“ (Elektrotekhnichna-Str. 74);
– Genossenschaft für den Bau und Betrieb von Einzelgaragen
„Kooperativna-2“ (4-a, Sim′i Sosninykh Str.);
- Autogenossenschaft für den Betrieb von Einzelgaragen und Parkplätzen „Pivdenny“
(Symyrenko-Str., 38-a);
– Genossenschaft für den Bau und Betrieb von Einzelgaragen
„Konoplyany“ (Konoplyanska-Straße 9);
– Garagen- und Baugenossenschaft „Teremka“ (Vasyl Kasiyan Str., 1).
Diese sechs Garagenbaugenossenschaften wurden in die Liste der Beschlüsse des Kiewer Stadtrats aufgenommen, mit denen die Höhe der Grundstücksmieten an die Abgabenordnung angepasst wurde.
Nach dieser Entscheidung müssen die sechs Garagenbaugenossenschaften nun einen Grundstückszins in Höhe von 3 % des normativen Geldwerts zahlen. Sofern sie nicht aus der genannten Liste ausgeschlossen sind, sind diese Garagenbaugenossenschaften von der geplanten Senkung der Pachthöhe für Gemeinschaftsgrundstücke von 3 % auf 0,1 % des normativen Geldwertes nicht betroffen.